Tierbetreuung, Tiersitterservice-NRW
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Vereinbarung

... zwischen Tiersitterservice-NRW (im folgenden TSS genannt) und Tiersitter/Gastfamilie

  1. Der Tiersitter/die Gastfamilie erklärt sich einverstanden, dass die angegebenen Daten erfasst, gespeichert und nur zur Vermittlung, an die in Frage kommenden Tierhalter weitergegeben werden dürfen.
  2. Die Leistungen des Tiersitterservice-NRW (TSS-NRW) beschränken sich ausschließlich auf die Vermittlung des Kontakts zwischen Tierhaltern und Gastfamilien für die Betreuung des Haustieres für den vereinbarten Zeitraum. Die Betreuung selbst wird von den Gastfamilien auf Grundlage ihrer eigenen vertraglichen Verpflichtung gegenüber dem Hundehalter erbracht.
  3. Die Abrechnung für die Betreuungsleistungen erfolgt durch den Tiersitter / die Gastfamilie auf Grundlage der oben angegebenen Preisliste direkt mit dem Tierhalter. Der TSS-NRW übernimmt keine Verantwortung für die rechtzeitige und vollständige Begleichung der Betreuungskosten durch den Tierhalter. Der TSS-NRW zieht lediglich die mit dem Tierhalter vereinbarte Vermittlungsprovision für die Kontaktaufnahme ein.
  4. Der Tiersitter / die Gastfamilie verpflichtet sich, die ihm bekannt gewordene Daten der Tierhalter vertraulich zu behandeln.
  5. Der Tiersitter/die Gastfamilie versichert: meine Tiere sind im Umgang mit anderen Tieren verträglich und verfügen über die notwendigen Impfungen. Für Hunde besteht eine gültige Haftpflichtversicherung.
  6. Durch uns vermittelte Hunde sind grundsätzlich haftpflichtversichert, darüber hinaus unterschreiben uns die Tierhalter, dass sie für alle Schäden, die durch das zu betreuende Tier entstehen, in vollem Umfang haften. Der TSS-NRW übernimmt demgegenüber mit Ausnahme der Schäden aus eigenem Verschuldens bei der Vermittlung des Kontakts keine Haftung für Schäden beim Sitter/ der Gastfamilie oder einem Dritten, die durch das vermittelte Tier entstehen.
  7. Sollte es bei der Durchführung eines Auftrages zu Verletzungen des Gasttieres kommen, oder aus sonstigen Gründen eine tierärztliche Versorgung erforderlich sein, wird der Sitter/die Gastfamilie nach eigenem Ermessen ggfls. einen Tierarzt aufsuchen. Die Kosten hierfür trägt der Tierhalter, sie werden ihm durch eine Quittung oder Rechnung belegt. Der Tiersitter / die Gastfamilie hat diese Kosten selbst mit dem Tierhalter abzurechnen.
  8. Der Tiersitter / die Gastfamilie verpflichten sich, dem TSS-NRW vor und während der Betreuung eines Tieres alle notwendigen Informationen zur Vermittlung von Kontakten zum Tierhalter und zur Überprüfung der Zuverlässigkeit der Betreuung zukommen zu lassen.
  9. TSS kann keine Garantie über Häufigkeit oder Zustandekommen von Betreuungen übernehmen.
  10. Der Sitter/Gastfamilie verpflichtet sich, Folgeaufträge an den Tiersitterservice-NRW weiterzuleiten.

Bitte beachten Sie folgenden Auszug aus dem Tierschutzgesetz!

§ 1
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

§ 2
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat: 1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. 2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Erkenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

§ 3
Es ist verboten ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder der Betreuerpflicht zu entziehen.

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