Tierbetreuung, Tiersitterservice-NRW

Allgemeine Geschäftsbedigungen

  1. Die Leistungen des Tiersitterservice-NRW (TSS-NRW) beschränken sich ausschließlich auf die Vermittlung des Kontakts zwischen Tierhaltern und Gastfamilien für die Betreuung des Haustieres für den vereinbarten Zeitraum. Die Betreuung selbst wird von den Gastfamilien auf Grundlage ihrer eigenen vertraglichen Verpflichtung gegenüber dem Hundehalter erbracht.
  2. Die Gastfamilien werden vom TSS-NRW sorgfältig ausgesucht und regelmäßig überprüft. Der TSS übernimmt jedoch keine Haftung für Schäden an dem Tier, anderen Personen oder Sachen, welche während der Zeit der Betreuung durch die Gastfamilie auftreten. Die Haftung für Schäden aus dem eigenen Verschulden des TSS-NRW im Rahmen der Vermittlungstätigkeit ist hiervon natürlich ausgenommen.
  3. Der TSS-NRW übernimmt keine Garantie für die vollständige Erfüllung einer Betreuungsvereinbarung durch die Gastfamilie, die Leistungsverpflichtung beschränkt sich auf die Suche nach einer geeigneten Unterbringung für den von dem Tierhalter gewünschten Zeitraum. Im Falle der vorzeitigen Beendigung der Betreuung ist der TSS-NRW auf Wunsch des Tierhalters jedoch bemüht, kurzfristig einen neuen Kontakt zur Unterbringung zu vermitteln.
  4. Der Tierhalter ist auch während der Zeit der Betreuung in der Gastfamilie verantwortlich für alle Schäden, welche unmittelbar durch das Tier an fremden Sachen oder Personen bei Dritten oder der Gastfamilie verursacht werden. Sollte es bei der Durchführung eines Auftrages zu Verletzungen des Gasttieres kommen oder aus sonstigen Gründen eine tierärztliche Versorgung erforderlich sein, wird der Sitter/die Gastfamilie nach eigenem Ermessen ggfls. einen Tierarzt aufsuchen. Die Kosten hierfür trägt der Tierhalter, sie werden ihm durch eine Quittung oder Rechnung belegt.
  5. Zahlungsbedingungen und Bankverbindung
    Die Registrierungsgebühr von 25€/10€ ist nach Aufnahme in unsere Kundendatei sofort zu zahlen. Die Vermittlungsgebühr wird nach erfolgreichem Kennenlernen der Gastfamilie fällig. Erst dann ist Ihr/e Sitter / Gastfamilie für Sie verbindlich reserviert.
  6. Bei Stornierungen ab 30 Tage vor Betreuungsbeginn ist eine Stornogebühr von 30% von der Tiersitterservice-NRW Vermittlungsgebühr zu zahlen, soweit es bereits zu dem Kennenlernbesuch und damit zur verbindlichen Reservierung der Gastfamilie für den gewünschten Zeitraum gekommen ist. Bei kurzfristigem Betreuungsbeginn, wo ein Kennenlernen nicht mehr stattfinden konnte und storniert wird, ist die Stornogebühr ebenfalls zu zahlen.

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