
Allgemeine Geschäftsbedigungen
- Die Leistungen des Tiersitterservice-NRW (TSS-NRW) beschränken
sich ausschließlich auf die Vermittlung des Kontakts zwischen
Tierhaltern und Gastfamilien für die Betreuung des Haustieres für
den vereinbarten Zeitraum. Die Betreuung selbst wird von den Gastfamilien
auf Grundlage ihrer eigenen vertraglichen Verpflichtung gegenüber
dem Hundehalter erbracht.
- Die Gastfamilien werden vom TSS-NRW sorgfältig ausgesucht und
regelmäßig überprüft. Der TSS übernimmt jedoch
keine Haftung für Schäden an dem Tier, anderen Personen oder
Sachen, welche während der Zeit der Betreuung durch die Gastfamilie
auftreten. Die Haftung für Schäden aus dem eigenen Verschulden
des TSS-NRW im Rahmen der Vermittlungstätigkeit ist hiervon natürlich
ausgenommen.
- Der TSS-NRW übernimmt keine Garantie für die vollständige
Erfüllung einer Betreuungsvereinbarung durch die Gastfamilie, die
Leistungsverpflichtung beschränkt sich auf die Suche nach einer
geeigneten Unterbringung für den von dem Tierhalter gewünschten
Zeitraum. Im Falle der vorzeitigen Beendigung der Betreuung ist der
TSS-NRW auf Wunsch des Tierhalters jedoch bemüht, kurzfristig einen
neuen Kontakt zur Unterbringung zu vermitteln.
- Der Tierhalter ist auch während der Zeit der Betreuung in der
Gastfamilie verantwortlich für alle Schäden, welche unmittelbar
durch das Tier an fremden Sachen oder Personen bei Dritten oder der
Gastfamilie verursacht werden. Sollte es bei der Durchführung eines
Auftrages zu Verletzungen des Gasttieres kommen oder aus sonstigen Gründen
eine tierärztliche Versorgung erforderlich sein, wird der Sitter/die
Gastfamilie nach eigenem Ermessen ggfls. einen Tierarzt aufsuchen. Die
Kosten hierfür trägt der Tierhalter, sie werden ihm durch
eine Quittung oder Rechnung belegt.
- Zahlungsbedingungen und Bankverbindung
Die Registrierungsgebühr von 25€/10€ ist nach Aufnahme
in unsere Kundendatei sofort zu zahlen. Die Vermittlungsgebühr
wird nach erfolgreichem Kennenlernen der Gastfamilie fällig. Erst
dann ist Ihr/e Sitter / Gastfamilie für Sie verbindlich reserviert.
- Bei Stornierungen ab 30 Tage vor Betreuungsbeginn ist eine Stornogebühr
von 30% von der Tiersitterservice-NRW Vermittlungsgebühr zu zahlen,
soweit es bereits zu dem Kennenlernbesuch und damit zur verbindlichen
Reservierung der Gastfamilie für den gewünschten Zeitraum
gekommen ist. Bei kurzfristigem Betreuungsbeginn, wo ein Kennenlernen
nicht mehr stattfinden konnte und storniert wird, ist die Stornogebühr
ebenfalls zu zahlen.
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